Ohne Worte
18.04.2013 15:34
Drei Brüder schlagen Mann krankenhausreif
Meppen. Sieben, neun und elf Monate Freiheitsstrafe bekamen drei junge Männer aus Haselünne vom Jugendschöffengericht als Quittung für Gewalttätigkeiten gegen einen anderen.
Zwei Angeklagte äußerten, sie hätten aus Rache gehandelt. Sie gaben damit ihr Fehlverhalten zu, der Dritte im Bunde bestritt bis zuletzt seine Tatbeteiligung. Er habe, so seine wiederholten Beteuerungen, die prügelnden Streithähne trennen wollen. Dies hat keiner der zahlreichen Zeugen so gesehen.
Der Geschädigte spielte den Vorfall herunter. Feixend und grinsend, immer wieder Blickkontakte zu den Angeklagten suchend, versuchte er, den Vorwurf herunterzuspielen. Er sei an einer Bestrafung überhaupt nicht interessiert, er wisse gar nicht, warum das Verfahren ablaufe. Die Staatsanwältin belehrte ihn, dass es nicht auf seinen Strafantrag ankomme. Die den Angeklagten vorgeworfene Tat seine eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung, die von Amts wegen verfolgt werden müsse.
Ermahnungen
Die angeklagten Männer, drei Brüder ohne Schulabschluss und Ausbildung, redeten dazwischen, sie grinsten, feixten, legten ihre Köpfe auf den Tisch, als schliefen sie. Es gab mehrmals Ermahnungen vom Vorsitzenden des Gerichts, aber auch die Androhung von Zwangsgeld oder sogar Arrest änderte nicht viel an ihrem Verhalten. Die drei Angeklagten wollten offensichtlich vor einer Schulklasse von 14-jährigen Jungen und Mädchen im Zuhörerraum ihre Coolness beweisen.
In Haselünne, so stellte sich der Sachverhalt dar, hatten sie ihr Opfer gesucht und gefunden. Der junge Mann hatte angeblich einen der Brüder grundlos geschlagen. Sie verfolgten ihn im Innenstadtbereich, versetzten ihm Faustschläge und Tritte, sodass dieser stark blutend im Krankenhaus behandelt werden musste.
Der Verletzte hatte den Sachverhalt schon heruntergespielt, ganz zur Farce wurde die Aussage von dessen Freundin. Sie habe sich an dem Abend mit ihrem Freund versöhnt und deswegen vor Glück so viel getrunken, dass sie besoffen gewesen sei, sie könne sich an nichts erinnern.
Gerichtsbekannt
Die Jugendgerichtshilfe konnte keine positiven Entwicklungen des jüngsten der Brüder schildern. Schädliche Neigungen seien eindeutig zu erkennen, sodass Jugendstrafrecht angemessen sei. Das Strafregister der Angeklagten, die gelegentlich in einer Pizzeria jobben, wies aus, dass alle schon mit Polizei und Gericht zu tun hatten. Diebstähle und Rauschgiftvergehen standen zu Buche.
Die Staatsanwältin sah keinen Strafmilderungsgrund. Die für die Taten vorgesehene Mindeststrafe von sechs Monaten reiche nicht aus. Sie beantragte Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die Tat sei nachgewiesen, entsprechend müssten die Beteiligten nun auch die Konsequenzen tragen.
Das Jugendschöffengericht urteilte in der Höhe der Freiheitsstrafen, wie von der Staatsanwältin beantragt, setzte die Verbüßung aber zur Bewährung aus. Dafür müssen die Verurteilten jetzt als Auflage jeder 100 Stunden soziale Arbeit nach Weisung ihres Bewährungshelfers ableisten.
Man dürfe, so das Gericht, sein Recht nicht in die eigenen Hände nehmen. Um Rechte durchzusetzen, seien Polizei und Gerichte zuständig; Rache könne von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Die Angeklagten hätten zudem äußerst aggressiv gehandelt, bei allen seien schädliche Neigungen erkennbar. Die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Strafen seien der letzte Versuch, ihr Verhalten zu ändern. Sollte in dieser Zeit von irgendjemandem der Brüder eine Straftat begangen werden, würde diese Strafe zu verbüßen sein.
Quelle Meppener Tagespost vom 31-Mär.-2011