Ausländische Staatbürgerschafft
18.04.2013 16:21
Zwei Jahre und fünf Monate Haft für Serieneinbrecher aus Meppen
Osnabrück. Für seine Beteiligung an Einbrüchen in Löningen, Haselünne, Klein Berßen, Spelle und anderen Orten muss ein heute 27-Jähriger aus Meppen für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des einschlägig vorbestraften Angeklagten gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Nordhorn.
Der Angeklagte hatte in der Zeit vom 28. Dezember 2010 bis zum 13. Januar 2011 an nicht weniger als elf Einbrüchen teilgenommen. Allein in der Nacht vom 6. auf den 7. Januar drang er mit seinen bereits abgeurteilten Kumpanen an sieben verschiedenen Orten in Geschäftsräume ein. Schauplätze der Einbrüche waren in Herzlake, in Klein Berßen in eine Tankstelle und ein benachbartes Geldinstitut, in Fresenburg, Haselünne und Spelle. Die Einbrecher nahmen Wertgegenstände wie Elektronikartikel und Geld mit, der Versuch, in Spelle in einem Firmenbüro den Tresor aufzubrechen, scheiterte jedoch.
In Löningen luden sie auf dem Hof eines Betriebes den Panzerschrank auf ein Firmenfahrzeug und transportierten ihn zu einer Wohnung in Syke. Darin fanden sie nach dem gewaltsamen Öffnen 1800 Euro, die untereinander aufgeteilt wurden. Der Wert der Werkzeuge, die sich in dem Fahrzeug befunden hatten und später nicht mehr aufgetaucht worden waren, wurde mit 2000 Euro beziffert.
Im Frühsommer 2011 war der Rädelsführer der Gruppe gestellt worden. Er hatte den Ermittlungsbehörden danach die Namen seiner Mittäter verraten, alle wurden im vergangenen Jahr zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Der Anführer erhielt fünf Jahre und zwei Monate Haft für insgesamt 51 Einbrüche, bei denen Beute in sechsstelliger Höhe gemacht worden war. Über 60 Taten, bei denen es beim Einbruchsversuch geblieben war, waren bei der Strafverfolgung nicht berücksichtigt worden.
Gegen den 27-Jährigen war im Oktober 2012 vom Amtsgericht Nordhorn wegen der Beteiligung an elf Taten eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ausgesprochen worden. Der Angeklagte war bereits mit 15 Jahren wegen verschiedener Einbrüche zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Diese war zur Bewährung ausgesetzt, zwei Jahre später aber widerrufen worden, da sich der inzwischen 17-Jährige an elf weiteren Einbrüchen beteiligt hatte. Nach Verbüßung eines Teils der Strafe war der junge Mann, der eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, in sein Heimatland abgeschoben worden. 2009 war er illegal in die Bundesrepublik eingereist und hatte sich ein Jahr später an der jetzt verfolgten Einbruchsserie beteiligt.
Gegen das in Nordhorn ergangene Urteil war von der Staatsanwaltschaft und vom Angeklagten Berufung eingelegt worden. Während der Strafverfolgungsbehörde das Urteil zu gering ausgefallen war, wollte der Angeklagte eine Verringerung der Strafe und die Aussetzung zur Bewährung erreichen.
Die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts bestätigte aber das Urteil der Erstinstanz. „Selbst wenn sie bei den Taten keine tragende Rolle gespielt haben, weil Sie für das Fahren zuständig gewesen sind und Schmiere gestanden haben, kommt eine niedrigere Strafe nicht infrage“, erklärte der Richter. Der Angeklagte, der bis zum Ende der vergangenen Woche die Restzeit seiner Jugendstrafe abzusitzen hatte, bleibt nun in Haft.
Quelle Meppener Tagespost vom 05-Feb.-2013