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Besitzer gesucht
18.04.2013 16:29
Laptop bei Einbruch gestohlen
Haselünne. Im Rahmen einer Durchsuchung bei einem 26-Jährigen und dessen 24-jährigem Bruder wurden von der Polizei bereits vor Weihnachten ein Laptop und eine Elektrokluppe der Marke Roller mit unterschiedlichen Gewindeschneidköpfen sichergestellt.
Es konnte zwischenzeitlich festgestellt werden, dass der Laptop bei einem Einbruch in Haselünne gestohlen wurde. Der Eigentümer der Elektrokluppe mit den Gewindeschneidköpfen konnte bislang von der Polizei nicht ermittelt werden. Die Polizei geht davon aus, dass auch diese Gegenstände aus Diebstählen stammen.
Hinweise werden erbeten an die Polizei in Meppen unter der Telefonnummer 05931/9490.
Quelle Meppener Tagespost vom 09-Jan.-2012
Ausländische Staatbürgerschafft
18.04.2013 16:21
Zwei Jahre und fünf Monate Haft für Serieneinbrecher aus Meppen
Osnabrück. Für seine Beteiligung an Einbrüchen in Löningen, Haselünne, Klein Berßen, Spelle und anderen Orten muss ein heute 27-Jähriger aus Meppen für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des einschlägig vorbestraften Angeklagten gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Nordhorn.
Der Angeklagte hatte in der Zeit vom 28. Dezember 2010 bis zum 13. Januar 2011 an nicht weniger als elf Einbrüchen teilgenommen. Allein in der Nacht vom 6. auf den 7. Januar drang er mit seinen bereits abgeurteilten Kumpanen an sieben verschiedenen Orten in Geschäftsräume ein. Schauplätze der Einbrüche waren in Herzlake, in Klein Berßen in eine Tankstelle und ein benachbartes Geldinstitut, in Fresenburg, Haselünne und Spelle. Die Einbrecher nahmen Wertgegenstände wie Elektronikartikel und Geld mit, der Versuch, in Spelle in einem Firmenbüro den Tresor aufzubrechen, scheiterte jedoch.
In Löningen luden sie auf dem Hof eines Betriebes den Panzerschrank auf ein Firmenfahrzeug und transportierten ihn zu einer Wohnung in Syke. Darin fanden sie nach dem gewaltsamen Öffnen 1800 Euro, die untereinander aufgeteilt wurden. Der Wert der Werkzeuge, die sich in dem Fahrzeug befunden hatten und später nicht mehr aufgetaucht worden waren, wurde mit 2000 Euro beziffert.
Im Frühsommer 2011 war der Rädelsführer der Gruppe gestellt worden. Er hatte den Ermittlungsbehörden danach die Namen seiner Mittäter verraten, alle wurden im vergangenen Jahr zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Der Anführer erhielt fünf Jahre und zwei Monate Haft für insgesamt 51 Einbrüche, bei denen Beute in sechsstelliger Höhe gemacht worden war. Über 60 Taten, bei denen es beim Einbruchsversuch geblieben war, waren bei der Strafverfolgung nicht berücksichtigt worden.
Gegen den 27-Jährigen war im Oktober 2012 vom Amtsgericht Nordhorn wegen der Beteiligung an elf Taten eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ausgesprochen worden. Der Angeklagte war bereits mit 15 Jahren wegen verschiedener Einbrüche zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Diese war zur Bewährung ausgesetzt, zwei Jahre später aber widerrufen worden, da sich der inzwischen 17-Jährige an elf weiteren Einbrüchen beteiligt hatte. Nach Verbüßung eines Teils der Strafe war der junge Mann, der eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, in sein Heimatland abgeschoben worden. 2009 war er illegal in die Bundesrepublik eingereist und hatte sich ein Jahr später an der jetzt verfolgten Einbruchsserie beteiligt.
Gegen das in Nordhorn ergangene Urteil war von der Staatsanwaltschaft und vom Angeklagten Berufung eingelegt worden. Während der Strafverfolgungsbehörde das Urteil zu gering ausgefallen war, wollte der Angeklagte eine Verringerung der Strafe und die Aussetzung zur Bewährung erreichen.
Die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts bestätigte aber das Urteil der Erstinstanz. „Selbst wenn sie bei den Taten keine tragende Rolle gespielt haben, weil Sie für das Fahren zuständig gewesen sind und Schmiere gestanden haben, kommt eine niedrigere Strafe nicht infrage“, erklärte der Richter. Der Angeklagte, der bis zum Ende der vergangenen Woche die Restzeit seiner Jugendstrafe abzusitzen hatte, bleibt nun in Haft.
Quelle Meppener Tagespost vom 05-Feb.-2013
Auf´s neue
18.04.2013 15:58
Amtsgericht Meppen verurteilt zwei Männer aus Haselünne wegen Körperverletzung
Meppen. Zu fünf und sechs Monaten Freiheitsstrafe hat der Strafrichter des Amtsgerichts Meppen zwei junge Männer verurteilt, die mit Gewaltanwendung die Herausgabe einer Scheckkarte erzwungen hatten. Angeklagt waren ein 27-jähriger Arbeitsloser, Sohn des Karteninhabers, und dessen 20-jähriger Freund, ebenfalls ohne eigenes Einkommen. Beide wohnen in Haselünne.
Gemeinsam suchten sie einen Mann auf, um diesem eine Scheckkarte abzunehmen, die ihm vertrauensvoll mit PIN ausgehändigt worden war. Erhalten hatte der Mann die EC-Karte vom Vater des Angeklagten, um Geld für ihn abzuheben und Einkäufe zu machen.
Statt dieser Bitte zu entsprechen, bediente sich der Mann am Geldautomaten, die Scheckkarte behielt er. Der körperlich behinderte Kontoinhaber schickte seinen Sohn los, um die Sache zu regeln. Um Eindruck zu machen, nahm dieser seinen Freund mit, sie bauten damit eine Drohkulisse auf.
Sofort nach Betreten der Wohnung schlugen die Angeklagten auf den Geschädigten ein, wie dieser als Zeuge aussagte. Er habe von beiden Angeklagten Boxhiebe erhalten und sei gegen eine Wand geschleudert worden. Er gab die Scheckkarte samt abgehobenem Restgeld in Höhe von 250 Euro heraus, gut 100 Euro hatte er mittlerweile verbraucht. Gegen ihn wurde ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung abgeschlossen.
Der jüngere der beiden Angeklagten fühlte sich bedroht, er habe deswegen zugeschlagen. Auf Nachfrage erklärte er, dass er ein merkwürdiges Zucken bei dem 45-Jährigen bemerkt habe, das habe er als aggressiv eingeschätzt. Sein Begleiter bestätigte, dass er auch zugeschlagen habe, aber Fußtritte hätten sie ihrem Gegenüber nicht verabreicht.
Die Angeklagten waren vor Gericht keine Unbekannten, beide waren bereits in Erscheinung getreten. Der Ältere verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe, er hatte die Auflagen eines Bewährungsurteils nicht eingehalten, sodass er zum Strafantritt geladen wurde. Die Vorstrafen lauteten auf Körperverletzung, Diebstahl, Erpressung, Verkehrsdelikte und Sachbeschädigung.
Die Beweisaufnahme habe eindeutig ergeben, dass sie gemeinschaftlich handelnd eine Körperverletzung begangen hätten, so die Staatsanwaltschaft. Ihr bisheriger Lebenslauf zeige fortgesetztes Verhalten gegen gesetzliche Normen. Alle Hilfen hätten sie nicht beeindruckt, sie zeigten schädliche Neigungen. Sein Antrag lautete auf acht Monate für den Erwachsenen und sechs Monate Jugendstrafe für den jüngeren Angeklagten. Der Verteidiger plädierte für Milde; einen gemeinsamen, straferschwerenden Tatbeschluss könne er nicht erkennen.
Der Strafrichter verurteilte den 20-Jährigen zu der beantragten Jugendstrafe, den 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Sie hätten gemeinschaftlich eine vorsätzliche Körperverletzung begangen, in Tateinheit mit Nötigung. Er sah keinen Raum für eine Strafaussetzung für den Älteren, einerseits wegen der bisherigen Erkenntnisse und auch wegen des Verbots der Selbstjustiz. Der jüngere Angeklagte, so der Strafrichter, stehe an einer Klippe, eine weitere Straftat führe unweigerlich ins Gefängnis. Er muss nach Maßgabe eines Bewährungshelfers 80 Stunden Arbeit ableisten.
Quelle Meppener Tagespost vom 09-Apr.-2013
Südländisches Aussehen
18.04.2013 15:49
Junger Mann in Haselünne überfallen und beraubt
Haselünne. Ein 18-jähriger Mann ist am Sonntagmorgen in Haselünne Opfer eines Überfalls geworden. Nach Feststellungen der Polizei war er gegen 6.10 Uhr nach einem Diskothekenbesuch auf dem Heimweg, als er auf der Lähdener Straße in Höhe einer Baustoffhandlung von zwei Männern verfolgt wurde.
Sie waren mit einem dunklen Ford, vermutlich des älteren Typs Fiesta, von einer dritten Person gefahren worden. Der 18-Jährige erkannte, dass er verfolgt wurde und versuchte zu flüchten, wobei er sein Handy wegwarf. Die beiden Täter konnten ihn aber stellen. Sie nahmen das Handy an sich und erzwangen die Herausgabe von Bargeld, als einer der Täter das Opfer festhielt.
Beide Männer waren etwa 25 Jahre alt. Einer von ihnen hatte vermutlich blonde Haare, war etwa 1,80 Meter groß und trug einen grauen Kapuzenpulli. Der zweite Mann war kleiner, hatte eine stämmige Figur, dunkle Haare und insgesamt ein südländisches Erscheinungsbild. Er trug ein pinkfarbenes T-Shirt und könnte zuvor auch in der nahe gelegenen Diskothek gewesen sein. Zeugen, besonders jene, die nach dem Vorfall den Geschädigten erreichten, werden gebeten, sich bei der Polizei in Meppen, Telefon 05931/9490, zu melden.
Quelle Meppener Tagespost vom 30-Jul.-2012
Ohne Worte
18.04.2013 15:34
Drei Brüder schlagen Mann krankenhausreif
Meppen. Sieben, neun und elf Monate Freiheitsstrafe bekamen drei junge Männer aus Haselünne vom Jugendschöffengericht als Quittung für Gewalttätigkeiten gegen einen anderen.
Zwei Angeklagte äußerten, sie hätten aus Rache gehandelt. Sie gaben damit ihr Fehlverhalten zu, der Dritte im Bunde bestritt bis zuletzt seine Tatbeteiligung. Er habe, so seine wiederholten Beteuerungen, die prügelnden Streithähne trennen wollen. Dies hat keiner der zahlreichen Zeugen so gesehen.
Der Geschädigte spielte den Vorfall herunter. Feixend und grinsend, immer wieder Blickkontakte zu den Angeklagten suchend, versuchte er, den Vorwurf herunterzuspielen. Er sei an einer Bestrafung überhaupt nicht interessiert, er wisse gar nicht, warum das Verfahren ablaufe. Die Staatsanwältin belehrte ihn, dass es nicht auf seinen Strafantrag ankomme. Die den Angeklagten vorgeworfene Tat seine eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung, die von Amts wegen verfolgt werden müsse.
Ermahnungen
Die angeklagten Männer, drei Brüder ohne Schulabschluss und Ausbildung, redeten dazwischen, sie grinsten, feixten, legten ihre Köpfe auf den Tisch, als schliefen sie. Es gab mehrmals Ermahnungen vom Vorsitzenden des Gerichts, aber auch die Androhung von Zwangsgeld oder sogar Arrest änderte nicht viel an ihrem Verhalten. Die drei Angeklagten wollten offensichtlich vor einer Schulklasse von 14-jährigen Jungen und Mädchen im Zuhörerraum ihre Coolness beweisen.
In Haselünne, so stellte sich der Sachverhalt dar, hatten sie ihr Opfer gesucht und gefunden. Der junge Mann hatte angeblich einen der Brüder grundlos geschlagen. Sie verfolgten ihn im Innenstadtbereich, versetzten ihm Faustschläge und Tritte, sodass dieser stark blutend im Krankenhaus behandelt werden musste.
Der Verletzte hatte den Sachverhalt schon heruntergespielt, ganz zur Farce wurde die Aussage von dessen Freundin. Sie habe sich an dem Abend mit ihrem Freund versöhnt und deswegen vor Glück so viel getrunken, dass sie besoffen gewesen sei, sie könne sich an nichts erinnern.
Gerichtsbekannt
Die Jugendgerichtshilfe konnte keine positiven Entwicklungen des jüngsten der Brüder schildern. Schädliche Neigungen seien eindeutig zu erkennen, sodass Jugendstrafrecht angemessen sei. Das Strafregister der Angeklagten, die gelegentlich in einer Pizzeria jobben, wies aus, dass alle schon mit Polizei und Gericht zu tun hatten. Diebstähle und Rauschgiftvergehen standen zu Buche.
Die Staatsanwältin sah keinen Strafmilderungsgrund. Die für die Taten vorgesehene Mindeststrafe von sechs Monaten reiche nicht aus. Sie beantragte Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die Tat sei nachgewiesen, entsprechend müssten die Beteiligten nun auch die Konsequenzen tragen.
Das Jugendschöffengericht urteilte in der Höhe der Freiheitsstrafen, wie von der Staatsanwältin beantragt, setzte die Verbüßung aber zur Bewährung aus. Dafür müssen die Verurteilten jetzt als Auflage jeder 100 Stunden soziale Arbeit nach Weisung ihres Bewährungshelfers ableisten.
Man dürfe, so das Gericht, sein Recht nicht in die eigenen Hände nehmen. Um Rechte durchzusetzen, seien Polizei und Gerichte zuständig; Rache könne von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Die Angeklagten hätten zudem äußerst aggressiv gehandelt, bei allen seien schädliche Neigungen erkennbar. Die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Strafen seien der letzte Versuch, ihr Verhalten zu ändern. Sollte in dieser Zeit von irgendjemandem der Brüder eine Straftat begangen werden, würde diese Strafe zu verbüßen sein.
Quelle Meppener Tagespost vom 31-Mär.-2011
Wieder mal ein Fall von Ausländerkriminalität
18.04.2013 15:23Zwei Festnahmen wegen Körperverletzung in der
Bahnhofstraße
Meppen. In der Nacht zum Sonntag ist gegen 3.30 Uhr ein 22 Jahre alter Mann in der
Meppener Bahnhofstraße verprügelt und schwer verletzt worden.
Auf der Zuwegung zu einem Lokal hatte das spätere Opfer einen 18-jährigen Mann
angesprochen, der an eine Hauswand urinierte. Der 22-Jährige wohnt in dem Haus.
Ohne Vorwarnung griff der Ermahnte dann an und schlug auf sein Opfer ein.
Gemeinsam mit einem Mittäter im Alter von 19 Jahren schlug er den Mann zu Boden.
Beide Angreifer traten mit Füßen gegen Kopf und Körper.
Das Opfer wurde mit schweren Verletzungen stationär im Krankenhaus behandelt.
Die Täter wurden ermittelt und nach polizeilicher Fahndung vorläufig festgenommen.
Sie standen erheblich unter Alkoholeinfluss. Strafverfahren wurden durch die Polizei
eingeleitet.
Zusätzlich wird nach Angaben der Polizei geprüft, ob für die beiden 18 und 19 Jahre
alten Täter ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für einen längeren Zeitraum für den
Bereich des Bermudadreiecks in der Meppener Innenstadt erlassen werden kann.
Quelle Meppener Tagespost vom 16-Aug.-2010
Immer die selben Täter
18.04.2013 15:16
Polizeibekannte Brüder verprügeln 19-Jährigen im
Meppener "Bermudadreieck"
Meppen. Zwei 23 und 24 Jahre alte, polizeibekannte Brüder aus Haselünne haben am Wochenende einen
jungen Mann im Meppener "Bermudadreieck" angegriffen. Eine Streife bracht den verletzten 19-Jährigen
aus Dortmund ins Krankenhaus, wie die Polizei mitteilte.
Nach Auskunft der Polizei spielte sich der Vorfall bereits am Samstag gegen 5.30 Uhr vor einer Disko
in der Meppener Bahnhofstraße ab. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurde der 19-jährige
Dortmunder, der mit Freunden unterwegs war, ohne offensichtlichen Grund angegriffen. Die beiden
Täter schlugen ihr Opfer mehrfach heftig gegen den Kopf. Der junge Mann erschien bei der Polizei und
wurde von dort zum Krankenhaus gebracht.
Der 23-jährige Täter wurde festgenommen, während sein älterer Bruder flüchtig war. Die Polizei prüft,
ob zusätzlich zu den Strafverfahren ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Bereich des
Bermudadreiecks erlassen werden kann.
Quelle Meppener Tagespost vom 16-Nov.-2010
Wiedermal vor Gericht
18.04.2013 15:06
Gefängnisstrafe für
zwei Brüder aus
Haselünne
Osnabrück. Erst einmal aus dem Verkehr gezogen hat das Landgericht Osnabrück ein Brüderpaar
aus Haselünne. Die mehrfach wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilten 23 und
24 Jahre alten Männer wurden wegen Nötigung und Raub zu Haftstrafen verurteilt und
müssen nun ins Gefängnis.
Die beiden hatten das Spiel überreizt, als sie im März 2011 in die Wohnung eines
26-Jährigen in Haselünne eindrangen und diesen massiv einschüchterten.
Die Angeklagten hatten vermutet, ihr Opfer habe einen weiteren Bruder von
ihnen mit Morphintabletten versorgt, worauf dieser infolge einer Überdosis
ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Dass der in seiner Wohnung Überfallene diesen Vorwurf abstritt, kümmerte
die beiden nicht. Sie begannen, die Schränke zu durchsuchen. Als der
Wohnungsinhaber versuchte, sie davon abzuhalten, nahm der Ältere der
Angeklagten ein auf dem Tisch liegendes Cuttermesser und hielt es ihm
kurzzeitig mit der Klinge an den Hals. Dabei wurde der Geschädigte weiter
verbal bedroht. Bei der „Durchsuchung“ stieß der 24-jährige Angeklagte
auf ein Gefäß mit Geldmünzen und -scheinen in einer nicht mehr ermittelbaren
Menge, die er an sich nahm. Bevor er mit seinem Bruder die Wohnung endgültig
verließ, hatte er noch eine kleine Menge des verbotenen Aufputschmittels
Amphetamin zu sich genommen, das er bei sich geführt hatte.
Die Angeklagten sind bereits mehrfach vorbestraft, der eine stand zur Tatzeit
sogar unter laufender Bewährung. Nach Aussage des Staatsanwaltes sind sie in
ihrem Heimatort „bekannt und berüchtigt“. Einer der beiden Rechtsanwälte
klassifizierte die Tat mit den Worten: „Wenn man sich erst einmal einen solchen
Ruf geschaffen hat, ist es auch einfach, ihn auszuleben.“
Die Richter der 15. Großen Strafkammer mochten dem Wunsch der Verteidiger
nach Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten, nicht mehr
nachgeben. Der jüngere der Brüder erhielt unter Einbeziehung zweier weiterer
Verurteilungen eine Haftzeit von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen.
Für den anderen lautete das Urteil auf zwei Jahre und sechs Monaten.
„Die Kammer hat nicht den Eindruck gewonnen, die Angeklagten ohne eine
Haftstrafe zur Änderung ihrer Lebensweise bewegen zu können“, erklärte der
Vorsitzende Richter. Die Kammer habe in diesem Verfahren „nur die Scherben
aufräumen können, die beide durch ihr Handeln hinterlassen haben“. Die Verurteilten
erhielten nun die Möglichkeit, in der Haft Perspektiven für ein strafffreies Leben zu entwickeln.
Quelle Meppener Tagespost vom 09-Mai.-2012
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17.04.2013 22:46Unser neuer Blog ist seit heute zugänglich. Behalten Sie ihn im Auge - und wir halten Sie auf dem Laufenden. Neue Beiträge können Sie über den RSS-Feed lesen.
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